Wichtiger Hinweis:
Ab dem 1. Januar 2011 gilt das neue Sammelunfallmerkblatt gemäß Kap. 5.4.3.4 ADR 2011! Spätestens ab dem 1. Juli 2011 werden nur noch diese Unfallmerkblätter vom Beförderer bereitgestellt (Rechtsgrundlage Kap. 5.4.3.2 ADR 2011). Nur noch bis zum 30. Juni 2011 können die Unfallmerkblätter gem. ADR 2009 verwendet werden.
Auf der Webseite der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) finden Sie die bisher neu veröffentlichten Sammelunfallmerkblätter der verschiedenen ADR-Länder in den verschiedenen Sprachen.
Link: http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.htm
Fragen zu dem neuen Unfallmerkblatt beantwortet Ihnen gerne das Chemical Check Service Team unter der Rufnummer +49 (0) 5233 / 9417-0.